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Die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors (NIPT-RhD) ist ab dem 01.07.2021 eine Kassenleistung

Liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Patienten und Patientinnen,

ab Juli 2021 wird die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors für Einlingsschwangerschaften von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Bestimmung dient dem Verzicht der praepartalen Rhesusprophylaxe im Falle eines Rhesus-negativen Fötus bei Rhesus-negativer Mutter zur Vermeidung möglicher allergischer oder infektiologischer Risiken. Diese Untersuchung wird ab dem 01.07.2021 durch unser Labor durchgeführt.

Mittels RT-PCR Untersuchung kann der fetale Rhesusfaktor Genotyp minimal invasiv aus dem maternalen Blut bestimmt werden. Da es sich hier um eine genetische Analyse handelt, muss die Schwangere von einer fachkundigen Person entsprechend aufgeklärt werden.

 – CORONA-TESTSTATION

Antigen-Schnellteste auf SARS-CoV-2

Werte Patienten und Patientinnen,

wir bieten in unserem Labor ausschließlich PCR-Teste
zum Nachweis von SARS-CoV-2 an.

Antigen-Schnellteste werden bei uns NICHT durchgeführt.
Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständigen Stellen.

 

 

WICHTIGE INFORMATION zum Antikörpertest auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2

Liebe einsendende Ärzte, liebe Patienten und Patientinnen,

bezüglich der Abrechnung des Antikörpertestes auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aktuelle Informationen:

 

Antikörpertest auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2

Zusätzlich zum direkten Erregernachweis mittels PCR stellen wir ab sofort einen Test zum Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern der Klasse IgG zur Verfügung.

Weitere Informationen lesen Sie bitte im beigefügten PDF.

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